Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundesalons Little Fellow:
1. Leistung & Absage von Terminen, Ausfallhonorar:
Alle Pflegebehandlungen an Hunden, im Hundesalon Little Fellow, werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach fachlichen Qualitätsgrundsätzen durchgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes. Generell und grundsätzlich behält sich der Hundesalon Little Fellow vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Hundesalons Little Fellow. Wir arbeiten prinzipiell nach Terminvereinbarung. Sollten Sie als Kunde verhindert sein, bitten wir, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit wir diesen Termin neu vergeben können. Bei zu kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor Termin) abgesagten oder gar nicht abgesagten Terminen behält sich der Hundesalon vor, die gebuchte Pflegeleistung nach § 642 Absatz 2 BGB voll in Rechnung zu stellen, abzgl. eingesparter Kosten. Bei Nichtbegleichung des Ausfallhonorars wird eine Partnerkanzlei mit dem gerichtlichen Mahnverfahren beauftragt und sämtliche hierzu notwendigen personenbezogenen Daten der buchenden Person an die Kanzlei übertragen. Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der im Salon ausliegenden Preisliste zzgl. ev. Mehraufwand, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig.
Vor und nach der Grooming Behandlung können durch Hundesalon Little Fellow, Fotos und Videos des Hundes angefertigt werden, welche für firmeneigene Instagram oder Facebook Seiten genutzt werden können. Diese Vereinbarung wird mit Buchung eines Termins akzeptiert. Sollte der Kunde dem widersprechen, muss vor Behandlung vom Kunden schriftlich darauf hingewiesen werden und der Nutzung widersprochen werden. Alle Rechte der von Hundesalon Little Fellow aufgenommenen Fotos und Videos liegen einzig bei der Einzelfirma Anke Mummert.
2. Preise/Bezahlung:
Die in der Leistungsübersicht während des Buchungsvorgangs ausgewiesenen Preise gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen. Der Leistungs-/Lieferumfang gem. den Positionen der Preisliste wird vor Arbeitsbeginn vereinbart; Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von € 60,- nicht übersteigen. Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.
3. Haftung:
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Der Tierhalter versichert mit der Buchung eines Termins weiterhin, dass das Tier über keinerlei Allergien verfügt, insbesondere nicht gegen Bestandteile von professionellen Hundeshampoos des Herstellers LT-Naturprodukte e.K. und anderen. Der Tierhalter versichert weiterhin, dass das Tier über keine akuten, sowie chronischen Vorerkrankungen verfügt und keine Medikamente einnehmen muss. Den Aufenthalt im Hundesalon soll ihr Hund als möglichst angenehm und stressfrei empfinden. Bei sehr unruhigen Hunden kann sich die Verletzungsgefahr erhöhen. Gleiches gilt für Hunde mit stark verfilztem Fell. In beiden Fällen übernehmen wir keinerlei Haftung. Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen, Rötungen und sogenannte Blutohren ( Ohrhämatome) entstehen. Hierfür kann Hundesalon Little Fellow nicht haftbar gemacht werden, hierfür ist ausschließlich der Halter verantwortlich. Die Haftung für Erkrankungen durch eventuelle allergische Reaktionen auf Hundeshampoos & Conditioners und Kostenübernahme für dadurch resultierende Tierarztbesuche wird explizit ausgeschlossen. Verletzungen des Personals durch Ihren Hund müssen durch Ihre Hundeversicherung abgedeckt sein. Mit Vertragsabschluss und Buchung bestätigen Sie, über eine entsprechende Hundeversicherung zu verfügen. Bei großen und bissigen Hunden bitten wir den Besitzer/in um Anwesenheit während des Schneidens. Bei bissigen Hunden bitten wir um Verständnis, dass ein Maulkorb angelegt werden muss.
Für alle Hunde muss grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich Hundesalon Little Fellow vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen. Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann Hundesalon Little Fellow nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesalons Little Fellow wird ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir haften nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen, oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Rückerstattungen gezahlter Beträge werden ausgeschlossen. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist Hunsalon Little Fellow zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.
Zusätzliches:
Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden. Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.
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